* oder Amtshandlungen = kirchliche Zeremonien
Als Kasualien oder Amtshandlungen bezeichnet man kirchliche Zeremonien oder Handlungen, die von einem Pfarrer für bestimmte Einzelpersonen durchgeführt werden. Das Wort Kasualien ist vom lateinischen casus "der Fall" abgeleitet - die Kasualien werden sozusagen "im Einzelfall", man kann auch sagen "bei Bedarf" ausgeführt.
Sie finden links Informationen über Taufe, Trauung (Heirat oder Hochzeit) sowie demnächst auch über die Beerdigung (Bestattung). Auch die Konfirmation zählt man zu den Kasualien, auch wenn der Gottesdienst i.d.Regel nicht für Einzelpersonen, sondern für eine Gruppe gehalten wird.